Campingplatzordnung

gute Camper-Etikette

Die Campingleitung erinnert Sie bei Ihrer Begrüßung daran, dass das Betreten des Campingplatzes die Annahme und vollständige Einhaltung der folgenden Vorschriften voraussetzt, um allen einen ruhigen und angenehmen Aufenthalt zu garantieren. Das Betreten des Campingplatzes stellt daher Ihre volle Zustimmung dar.

Von der Abreise bis zur Ankunft, beim Campen sind gegenseitiger Respekt und ein freundlicher Umgang das A und O für ein friedliches Zusammenleben mit Mitreisenden und Nachbarn. Wir geben Ihnen deshalb eine kleine Camping-Etikette mit den wichtigsten Regeln, die Sie bei der An-, Abreise und während Ihres Aufenthaltes beachten sollten, um Ihren Urlaub in Ruhe verbringen zu können.

Jeder Camper muss sich bei der Ankunft unter Vorlage persönlicher Dokumente wie Personalausweis oder Reisepass anmelden. Zwischen 22.00 und 08.00 Uhr sind keine An- und Abreisen möglich. In der Hochsaison ist die Anreise nur von 15.00 bis 22.00 Uhr möglich. In der Nebensaison ist die Anreise von 11.00 bis 22.00 Uhr möglich. Die Zahlung erfolgt beim Check-in.

Am Abreisetag muss der Stellplatz um 11.00 Uhr geräumt werden.

Minderjährige werden nur in Begleitung einer elterlichen Autorität oder eines Lehrers akzeptiert.

Kraftfahrzeuge sind nur für die An- und Abreise zu benutzen. Fahrzeuge müssen außerhalb des Campingplatzes abgestellt werden. Zwischen 12.00 und 14.00 Uhr sowie zwischen 22.00 und 08.00 Uhr ist jeglicher Verkehr auf dem Campingplatz verboten.

Es ist verboten, ohne Zelt, Wohnmobil, Wohnmobil oder Wohnwagen zum Schlafen zu campen.

Zwischen 23.00 und 08.00 Uhr herrscht auf dem gesamten Campinggelände absolute Stille.

Hunde sind immer an der kurzen Leine zu führen, auch in der Nähe des Zeltes.

Feuer ist nur in Grills erlaubt.

Die Nutzung der Slackline auf dem gesamten Campingplatz ist untersagt.

Lärm ist nicht erlaubt. Fernseher und Radios sind erlaubt, aber nur mit geringer Lautstärke.

Es ist verboten, Löcher zu graben, Nägel in Bäume zu pflanzen oder Blumen, Pflanzen und persönliche Gegenstände des Campingplatzes zu beschädigen.

Die Direktion kann Maßnahmen zur Sicherstellung der Ordnung und Sauberkeit treffen, sie kann bei Nichteinhaltung örtlicher Vorschriften Schadensersatz einklagen. Der Nachtwächter hat das Recht, jeden vom Campingplatz ausgehenden Nachtlärm der Direktion zu melden.
Der Verstoß gegen die Bestimmungen der Verordnung berechtigt zum sofortigen Ausschluss der Gäste des Campingplatzes und der anderen Benutzer.

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