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Der Campingplatz ist eingebettet im Grünen, im Sommer beschattet und vor der heissen Sommersonne geschützt. Die Parzellen befinden sich nahe des Maggia-Flussufers in naturnaher Umgebung. Zahlreiche, natürliche Flussbecken sind leicht erreichbar und laden zu einem abkühlenden Bade in der Maggia ein.

Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung, auch für Ausflug-Tips in der Region.

Öffnungszeiten der Réception:
Nebensaison: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr / 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Hochsaison: Sonntag bis Donnerstag 8:00 - 20:00 Uhr / Freitag und Samstag 8:00 - 22:00 Uhr 

Camping Piccolo Paradiso SA
Via Cantonale 13
6670 Avegno Switzerland

+41 91 796 15 81
info@camping-piccoloparadiso.ch

mappa piccolo paradiso

Campingplatz-Reglement

Ankunft
Bei Ankunft muss sich jeder Campingplatz-Gast anmelden und seine Identitätspapiere vorweisen. Zwischen 22.00 und 08.00 Uhr sind Ankünfte und Abreisen nicht möglich. In der Hauptsaison sind Ankünfte nur von 15.00 bis 20.00 Uhr möglich.  Die Bezahlung erfolgt beim Check-in.

Abreise
Die Parzelle muss bis spätestens 11.00 Uhr des Abreisetags geräumt werden.

Minderjährige
Minderjährige müssen von der Eltern oder von Lehrpersonal begleitet werden.

Übernachtung
Es ist verboten auf dem Camping Piccolo Paradiso ohne Zelt, Wohnmobil, Wohnwagen oder Camper zu übernachten.

Fahrzeuge
Motorfahrzeuge dürfen nur für die An- und Abreise benutzt werden. Die Fahrzeuge müssen ausserhalb des Campingplatzes abgestellt werden. Zwischen 12.00 und 14.00 Uhr und zwischen 22.00 und 08.00 Uhr ist jeder Fahrverkehr verboten. 

Nachtruhe
Zwischen 23.00 bis 8.00 Uhr ist absolute Ruhe einzuhalten.

Haustiere
Hunde müssen auch in der Nähe des Zeltes an der kurzen Leine gehalten werden.

Feuer
Das entfachen von Feuer wird nur im eigenen Grill zugelassen.

Slackline
Die Nutzung einer Slackline ist auf dem gesamten Zeltplatz nicht gestattet.

Musik
Es ist zu keiner Zeit erlaubt, Lärm zu machen; Fernsehgeräte und Radios sind erlaubt, jedoch nur mit leiser Lautstärke.

Anlagen
Es ist verboten Gräben zu graben, Nägel in Bäume zu schlagen oder Blumen, Pflanzen sowie dem Camping gehörende Gegenstände zu beschädigen.

Sanktionen
Die Direktion kann Massnahmen zur Einhaltung von Ruhe, Ordnung und Sauberkeit ergreifen, kann Verursacher von Schäden belangen und Gäste bei Nichteinhaltung des Reglements vom Platz weisen. Der Nachtwächter ist befugt, jeden Nachtruhestörer vom Campingplatz zu weisen. Ein Verstoss gegen die Bestimmungen des Reglements oder gegen die Anweisungen der Direktion berechtigt diese zum unverzüglichen Platzverweis des Camping-Gastes und weiterer Nutzer.